Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt (unangreifbar), weil sie per Ordre de Mufti („von oben herab“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (des guten Rufes) willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing (Offenlegung) selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach

Monday, December 5, 2011

Der verbrecherische Umgang mit Betreuungen in Deutschland – ein weiteres Fallbeispiel beim Amtsgericht Bocholt als übliche Schandtaten und die faktisch verbotenen Berufsbetreuer


Der Gesetzgeber hat mit der ab 1992 geltenden Reform des früheren Vormundschaftsgesetzes die Entmündigungen bzw. Vormundschaften abgeschafft. Dazu habe ich in der als Anlage befindlichen Kurzdokumentation zum Nachweis die wichtigsten Aussagen des Gesetzgebers zur Reform des Gesetzes aus der Bundestagsdrucksache 11/4528 über die strikte Wahrung des Erforderlichkeits-Grundsatzes und die ausdrücklich geforderte Nachrangigkeit von Anordnungen rechtlicher Betreuungen gegenüber rechtlichen Betreuungen bzw. rechtlichen Vertretungen zusammengestellt. Der Gesetzgeber wollte rechtliche Betreuungen/Vertretungen auf ein Mindestmaß beschränken.

Ich zitiere auch den Gesetzgeber mit seinen Maßgaben zu Personen für rechtliche Betreuungen, und man wird verblüfft sein, daß er die kommerziellen Berufsbetreuer ausgeschlossen hat, wie es auch in den Gesetzespassagen des BGB in § 1897, 6 und § 1908b, 5 BGB weitgehend verankert ist. Daß trotzdem etwa 17.000 kommerzielle Berufsbetreuer mit 2 Lobbyverbänden ihr Unwesen treiben, und ihr Anteil annähernd 40 % der Betreuungen umfaßt, ist ein unglaubliches Verbrechen, das die Amtsrichter, die überall verbreiteten Falschinformationen und die untätigen Politiker zu verantworten haben.

Mit diesen kurzen Kernaussagen will ich die vielen verbrecherischen Richter, wie z. B. den in der als Anlage befindlichen Dokumentation angeklagten Richter Timo Kuhlmann, Amtsgericht Bocholt, oder Wolfgang Schuster als Ausgeburt des Bösen vom Amtsgericht Geldern (verantwortlich für mein persönliches bitteres Schicksal) ihrer Flut von Schandtaten überführen.
Ich klage am Beispiel des Amtsgerichts Bocholt die „gute“ Zusammenarbeit der Betreuungsbehörden mit den Betreuungsgerichten an und überführe den Behördenbetreuer Bernhard Kerkhoff von der Betreuungsbehörde in Bocholt seiner „Absegnungen“ der Verbrechen des Betreuungsgerichts in einer von mir als weiteres Fallbeispiel aufgezeigten Zwangs-Betreuung. Nach dem Landesbeamtengesetz von NRW wäre er verpflichtet gewesen, die vielen in dem aufgezeigten Fallbeispiel begangenen Straftaten bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen (siehe § 63, 4 des Landesbeamtengesetzes). Somit hat er sich gegenüber den höchsten, von der Verfassung geschützten Rechtsgütern schuldig gemacht.

Alle von mir seit etwa 3 Jahren über google gesammelten Medienberichte sind Falschinformationen, ebenso die von den Amtsgerichten, den Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von den Betreuungsvereinen verbreiteten Mitteilungen über die Einrichtungen von rechtlichen Betreuungen/rechtlichen Vertretungen. Sie dienen dem Eigeninteresse der Aufrechterhaltung ihres Arbeitsplatzes und werden in Kenntnis der Rechts- und Gesetzeslage mit dem freien bösen Willen zur Täuschung der Öffentlichkeit und Rechtfertigung ihrer Handlungen schamlos und gewissenlos verbreitet.
Die Entmündigung wurde abgeschafft, und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in allen Fällen an die 1. Stelle gesetzt – eine eher als Notlösung vorgesehene rechtliche Betreuung verlangt in § 1901 BGB die Erfüllung aller Willensbekundungen des Betroffenen, insofern es seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Dies ist wie alles in rechtlichen Angelegenheiten zu beweisen. Auch diese teilweise Einschränkung ist aber von höchstrichterlichen Entscheidungen gerügt und korrigiert worden. Trotz der Abschaffung von Entmündigungen/Vormundschaften werden in der gerichtlichen Praxis und in der Betreuungspraxis die Menschen mit rechtlichen Betreuungen wie Entmündigte, Enteignete und Bevormundete – wie Untermenschen behandelt.

Die Vielzahl von Richtern an den Amtsgerichten tritt mit dem freien bösen Willen das Betreuungsrecht mit den Füßen, nach dem rechtliche Betreuungen im Grunde genommen vom Gesetzgeber nicht erwünscht sind, sondern im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes Bevollmächtigungen das Ziel sein sollen. Daß eine Zustimmung zur Einrichtung/Anordnung von rechtlichen Betreuungen durch die Betroffenen gesetzlich in § 1896, 1a BGB gefordert ist, scheint nach meinen langen Erfahrungen auch wie Luft von den Behörden, etc. behandelt zu werden.

Die Medienwelt mit ihrer Vielzahl von Falschinformationen zum Betreuungsrecht, welche Journalisten blind und ungeprüft von den „Lieferanten“ bei den Behörden, Betreuungsvereinen oder von den Berufsbetreuern übernehmen, ist auch ein schändliches Verbrechen. Und daß sie sich weigern, über verbrecherische Gerichtspersonen zu berichten, es sei denn, sie wurden strafverurteilt, ist eine weitere unglaubliche Schandtat.

Als letzten Teil der Kurzdokumentation zeige ich auf, daß die vielen psychisch oder geistig kranken Menschen in Wahrheit und Wirklichkeit wie zur Zeit früherer Jahrhunderte und Jahrtausende, so zur Zeit des Wirkens von JESUS und seiner Apostel, von Dämonen beeinflußt und gequält sind. GOTT hat insbesondere Priestern und Laien im Stand der Gnade die Vollmacht gegeben, diese Menschen von Krankheiten und Dämonen zu befreien, und Er hat auch die Mittel und Wege aufgezeigt, wie die Befreiungen nach Seinem Willen zu erfolgen haben, wenn es auch Sein Göttlicher Wille ist. Anstatt die armen Menschen in der üblichen Weise zu entmündigen oder in geschlossenen Einrichtungen einzusperren, sollte man die wenigen noch gläubigen und gutwilligen Priester oder begnadete Laien im Stand der Gnade aufsuchen. Hierzu wird ab Dezember 2011 in www.betreuung.me eine Dokumentation mit den Botschaften von JESUS durch den heiligen Priester Ottavio Michelini aus den Jahren 1975-1978 als link Nr. 23 zu finden sein.

GOTT, der HERR, hat im Jahr 2003 meine bitteren Schicksalsschläge mit meiner Entmündigung und Enteignung – Schaden etwa 180.000 Euro - in der Verantwortung des Amtsgerichts Geldern unter dem bösartigen Amtsrichter Wolfgang Schuster und dessen richterliche Genossen im Landgericht Kleve und im Oberlandesgericht Düsseldorf wohl zugelassen, um nach und nach diese unglaubliche Flut von Verbrechen an mehr als 1 Million gegen die Behörden- und Richterwillkür wehrlosen und hilflosen Menschen bekannt zu machen und gegen diese vielen Schurken zurückzuschlagen.

Es ist ein ganzes Heer von Richtern, Rechtspflegern, psych. Sachverständigen (ohne Verstand), Rechtsanwälten als Verfahrenspflegern sowie von Berufsbetreuern, welche alle in Kenntnis der Rechtslage mit dem freien bösen Willen die Rechtsstaatlichkeit mit den Füßen treten, weil sie alle daran verdienen und ihren Arbeitsplatz damit sichern. Und dies geschieht im Umgang mit den höchsten, von der Verfassung geschützten Rechtsgütern.

Als ich mich nach 4 Jahren „rechtlicher Betreuung“ durch den verbrecherischen Berufsbetreuer Wolfgang Kock aus Kevelaer – zugehörig zum Amtsgericht Geldern - nach mehr als 100 Beschwerden und Arbeiten im Umfang von mehreren tausend Arbeitsstunden unter Führung der Mutter GOTTES und des Heiligen GEISTES freigekämpft hatte, sprach GOTT, der HERR, zu mir.
„Nun mußt du für die anderen kämpfen!“

Dies habe ich bis hierhin getan. Doch ich erfuhr vor kurzer Zeit, daß man nach meiner Rückkehr nach Deutschland offenbar als Rache gegen die Aufdeckungen neue Verbrechen gegen mich plant. Ich zitiere abschließend Richter Frank Fahsel in der Süddeutschen Zeitung vom April 2008:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. 
Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt (unantastbar), weil sie per Ordre de Mufti (im Auftrag von „oben“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (Beibehaltung des Rufs) willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. 

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing (Offenlegung). Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen”.

Nach Abschluß dieses Anschreibens sprach GOTT, der HERR, im nächtlichen Gebet zu mir: 

„Vielleicht haben jetzt viele von ihnen den Mut aufzustehen.“


Friday, November 18, 2011

Ein unglaublicher Justizskandal des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)
- Die Schandtaten beim Diebstahl meiner Betriebsrente unter Mitwirkung des Personalleiters -


Diese Dokumentation dient als Beweismittel und für eine Bekanntmachung der vom Verein Deutscher Ingenieure als mein früherer Arbeitgeber begangenen Schandtaten beim Diebstahl meiner Betriebsrente. Der Rechtsanwalt Stefan Küppers aus Geldern (siehe Foto) legte dem VDI einen nicht rechtskräftigen Pfändungsbeschluß vor, mit dem er angeblich meiner Ehefrau zustehende nachträgliche Unterhaltsforderungen geltend machen wollte. Alle meine Bemühungen, vom VDI die dort vorgelegten Unterlagen zu erhalten, blieben erfolglos und unbeantwortet. Ich kenne keinen solchen Beschluß und konnte natürlich somit keine Vollstreckungsabwehrklage erheben.


Ich legte dem VDI mehrere Hinweise auf die völlige Unrechtmäßigkeit dieses Vorgangs vor, die eine Pfändung meiner monatlichen Betriebsrente nicht zuließen: keine Zustellung des Pfändungsbeschlusses an mich, keine Rechtskraft des Beschlusses infolge des nicht ausgeschöpften Instanzenweges, Klageort ist nach § 13 ZPO der Wohnsitz des Beklagten und für mich als in Bosnien-Herzegowina lebender Bürger wäre ein dortiges Gericht bei Unterhaltsforderungen zuständig gewesen.
Doch arrogant und ignorant wies der für diesen Bereich verantwortliche Personalleiter Gerd Dahmen alle meine rechtlichen Argumente vom Tisch und ließ meine vielen in der Zusammenstellung dokumentierten Mitteilungen an ihn zur rechtlichen Situation unbeantwortet. Die Zahlungen meiner Betriebsrente erfolgten an den Rechtsanwalt Stefan Küppers (siehe Foto), obwohl auch und vor allem die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts die Pfändung von keinem einzigen Euro gestatteten.

Die Zahlungen meiner monatlichen Beihilfen/Betriebsrente an mich wurden von Herrn Dahmen im November 2010 wieder veranlaßt, nachdem ich ihm mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht hatte. Insbesondere hatte ich in Bezug auf die Strafanzeige darauf hingewiesen, daß Rechtsanwalt Küppers die gleichen Forderungen zweimal gestellt hatte, und meine Frau von mir gezwungenermaßen einen Betrag von 4.500 Euro vom Verkaufserlös unserer Apartmentwohnung bereits erhalten hatte. Bis dahin hat Rechtsanwalt Stefan Küppers 4.256 Euro erhalten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erfuhr ich von meiner geschiedenen Ehefrau Edith Jokiel, daß sie dem Rechtsanwalt Küppers überhaupt kein Mandat für diese Pfändungen erteilt und daß sie von der angeblichen Unterhaltsforderung keinen einzigen Euro erhalten hatte. Also hat dieser Rechtsanwalt, dem ich bereits mehrere Straftaten nachgewiesen habe, unter Mitwirkung des VDI durch den Personalleiter Dahmen betrügerisch meine Betriebsrente ergaunert.

Infolge der vielen schwerwiegenden Rechtsvergehen verlangte ich vom VDI über den Personalleiter die Nachzahlung der mir gestohlenen Beihilfen. Wie üblich erhielt ich auf keine meiner Mitteilungen eine Antwort vom VDI bzw. von Herrn Dahmen. Somit blieb mir nur der Klageweg gegen den VDI zur Nachzahlung des Betrages in Höhe von etwa 4.256 Euro übrig.
Anstatt sich der unwiderlegbaren rechtlichen Situation zu beugen, beauftragte der VDI – vermutlich in Veranlassung durch den Personalleiter Gerd Dahmen - den Kölner Rechtsanwalt Patrick Mückl zur Begegnung meiner Klage. Da man rechtlich nichts gegen meine Rechtspositionen vorbringen konnte, benutzte Rechtsanwalt Mückl im vorauszusetzenden Einvernehmen mit dem Personalleiter eine widerliche Verleumdungs- und Schmutzkampagne beim Vorbringen einer Stellungnahme gegen meine Klage auf Nachzahlung beim zuständigen Gericht. Man unterstellte mir fehlende Prozeßfähigkeit und behauptete, ich hätte eine paranoide Schizophrenie.

Dazu benutzte man unter Bruch des Datenschutzgesetzes illegal beschaffte gerichtliche Unterlagen, die aus jahrelang gegen mich begangenen Justizverbrechen stammen (siehe www.medjugorje-judge.net, www.psycho-crime.com, www.kock-stakleve.com und www.betreuung.me . Wegen der vielen von Personalleiter Gerd Dahmen gegen mich begangenen Straftaten stellte ich bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn wegen Rechtsbeugung, Untreue in Bezug auf seinen Umgang mit meiner Betriebsrente, Beihilfe zum Betrug durch völlig illegitime Auszahlungen meiner VDI-Beihilfen an den betrügerischen Rechtsanwalt Stefan Küppers aus Geldern, Verleumdung und Beleidigung durch Unterstellung meiner fehlenden Prozeßfähigkeit wegen einer angeblich paranoiden Schizophrenie und wegen Bruch der Datenschutzbestimmungen durch Beschaffung und Verwendung von gerichtlichen persönlichen Unterlagen.
Zum Verständnis des Hintergrundes der vielen gegen mich begangenen Schandtaten zitiere ich 3 von einer Vielzahl Göttlicher Botschaften an mich, die ich seit etwa 30 Jahren erhalte:

„Die Gottlosigkeit hat ihren Höhepunkt erreicht!“   
"Die Großen sind Scharlatane!“
„Das Teuflische im Menschen hat seinen Höhepunkt erreicht.“

Friday, September 30, 2011

Notar Reinhard Rix, Kevelaer, als Komplize des verbrecherischen Berufsbetreuers Wolfgang Kock –
ein weiterer Justizskandal in der NRW-Justizmafia

Da ich durch die Verbrechen Deutscher Gerichte, insbesondere des Amtsgerichtes Geldern, finanziell ruiniert bin – der Schaden beträgt etwa 180.000 Euro – versuche ich,  einige mir gestohlene Geldsummen wieder zurück zu erlangen. Hierzu gehört die Anprangerung des Notars Reinhard Rix aus Kevelaer als Dieb, Betrüger und Urkundenfälscher. Alle Nachweise zu den im folgenden aufgeführten Schandtaten sind der beigefügten Kurzdokumentation zu entnehmen.

Betrug und Diebstahl von Notar Reinhard Rix durch Unterschlagung von 3.109 Euro:


Nach Verkauf des mit meiner Ehefrau gemeinsamen Eigentums in Kevelaer hatte Rix den vorgenannten Betrag vom Verkaufserlös abgezogen. Trotz jahrelanger vielfacher Aufforderungen und Beschwerden bis hin zum neuen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat Rix mir bis heute keinen Nachweis für den Verbleib dieses Geldbetrages liefern wollen.

Ich präsentiere diese Anprangerung auch als Fallbeispiel, wie die Justizbehörden von NRW und der Petitionsausschuß von NRW sich mit fadenscheinigen Argumenten weigern, gegen solche Schurken vorzugehen. Diese Dokumentation wird auch im Internet veröffentlicht.

Hier folgt die Bekanntmachung weiterer Schandtaten des Notars, der als offensichtlicher Komplize des verbrecherischen Berufsbetreuers Wolfgang Kock aus Kevelaer – siehe www.kock-stakleve.com – als Landesbeamter sich mehrfach strafrechtlicher Vergehen schuldig gemacht hat und daher mit einem Berufsverbot zu bestrafen ist.

Verkauf unseres Zweifamilienhauses über meinen Kopf hinweg: Notar Rix wickelte zusammen mit dem Berufsbetreuer Wolfgang Kock den Verkauf unseres Zweifamilienhauses ab, ohne mich in diesen Verkauf einzubeziehen. Seit Ostern 2004 befand ich mich als Bürger des Staates Bosnien-Herzegowina auf diesem Staatsgebiet, und das Amtsgericht Geldern hatte mir durch den gemeingefährlichen Amtsrichter Schuster den Berufsbetreuer Kock ohne jeden Grund und unter Bruch einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und höchstrichterlichen Entscheidungen „aufgebrummt“.
Entgegen den Bestimmungen des Betreuungsgesetzes in § 1901 BGB und 1903 BGB sowie den Klarstellungen des Gesetzgebers zur Reform des früheren Vormundschaftsgesetzes hat Notar Rix zusammen mit dem Berufs-Veruntreuer Kock den vorgenannten Verkauf über meinen Kopf hinweg vollzogen, mich noch nicht einmal darüber unterrichtet, mir keine Urkunde über den Verkauf zugesandt und alles darüber mir gegenüber verschwiegen.



Auszahlungen aus dem Hausverkauf an den verbrecherischen Berufsbetreuer Wolfgang Kock: Die Schandtat des Notars Rix liegt darin, daß er entgegen meinen Forderungen und Warnungen vor den Geldveruntreuungen des Berufsbetreuers Kock den Verkaufserlös in Höhe von etwa 46.000 Euro an den Berufsbetreuer bzw. auf mein von Kock verwaltetes und veruntreutes Konto ausgezahlt hat. Ich hatte ihn dringend vor dem verbrecherischen Berufsbetreuer gewarnt und die Sicherstellung auf ein Notar-Anderkonto verlangt.


Verdacht des Versuchs der Hinterziehung meines Anteils aus dem Hausverkauf: Ein ziemlich sicherer Verdacht und eine ebenfalls anzuprangernde Schandtat des Notars Rix dürfte darin liegen, daß er erst etwa 6 Monate nach Verkaufsabschluß für mein Konto das Geld freigab, nachdem ich auf anderem Weg von dem Abschluß des Hausverkaufs erfahren hatte und nach dem Verbleib des Verkaufserlöses fragte.
Ich hatte Notar Rix mit Schreiben vom 15.1.2007 durch email und Post dazu angeschrieben. Das Notariat muß meine email-Nachricht am Vormittag des 15.1.2007 erhalten haben. Auf meinem Kontoauszug befindet sich der Hinweis, daß der Betrag genau an diesem Tag von Notar Rix eingezahlt/überwiesen wurde. Somit ist für mich ziemlich sicher, daß dieser Notar neben seinem Diebstahl und Betrug durch Entwendung von 3.109 Euro auch versucht hat, dieses Geld ebenfalls zu stehlen.

Urkundenfälschung bei der Erstellung einer Urkunde zusammen mit dem schurkischen Berufsbetreuer Kock: Notar Rix war so vermessen, daß er Kocks Verlangen entsprach, meiner sich von mir getrennten Ehefrau Edith Jokiel einen utopischen Unterhalt von monatlich 702,- Euro durch notarielle Beurkundung zuzusprechen. Kock wollte ihr wohl als „Lohn“ für die von ihm genötigten sexuellen Dienste diese Summe zukommen lassen. Diese Urkunde wurde von Notar Rix zusammen mit dem Verbrecher Kock entgegen den grundsätzlichen Bestimmungen des Betreuungsrechts auch über meinen Kopf hinweg von den beiden „ausgeheckt“.
Notar Rix hätte als Notar auch wissen müssen, daß ohne Gerichtsbeschluß oder ohne meine Zustimmung eine solche Urkunde niemals verfaßt werden durfte.

Auszahlung von 16.500 Euro an meinen Sohn über meinen Kopf hinweg: Notar Rix veranlaßte durch eine Löschungsurkunde ohne mich zu informieren, ohne sich mit mir abzustimmen und ohne meine Genehmigung, die nach dem Betreuungsrecht notwendig wäre, die Entwendung von 16.500 Euro von meinem durch den Berufsbetreuer Kock verwaltetes/veruntreutes Konto. Ich hätte niemals dazu die Zustimmung gegeben, da falsche Informationen zu der Grundschuldeintragung vorgelegt wurden, und ich gegen meinen Sohn als Betreiber der mir „aufgebrummten“ Entmündigung und Enteignung Schadensersatzansprüche geltend gemacht hätte.



Verweigerung aller behördlicher Dienststellen zum Vorgehen gegen Notar Rix: Zunächst habe ich viele Wege beschritten, um an das ganz offensichtlich gestohlene Geld von 3.109 Euro zu gelangen, indem ich mich an die für diesen Notar zuständigen Dienstaufsichten und an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte. Der wohl größte Skandal in Verbindung mit strafrechtlichem Handeln der Strafvereitlung ist in der Mißachtung meiner Beschwerden und in meinen Ersuchen an den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty zu sehen. Dieser „hohe“ Herr besaß wie die ihm zur Anweisung unterstehenden Staatsanwaltschaften noch nicht einmal den Funken menschlichen Anstand, um meine Schreiben, ebenso wie die Beschwerden über den verbrecherischen Berufsbetreuer Kock, zu beantworten. „Die Großen sind Scharlatane“ sagte mir damals die Mutter GOTTES.
Ein weiterer furchtbarer Skandal ist das Verhalten des NRW-Petitionsausschusses, den ich unter der Vorsitzenden Rita Kloepper, CDU, angeschrieben hatte. Was diese Personen sich anmaßen und leisten, ist ausgiebig in der beigefügten Dokumentation nachgewiesen.


Notar Reinhard Rix, Kevelaer, als Komplize des verbrecherischen Berufsbetreuers Wolfgang Kock – ein weiterer Justizskandal in der NRW-Justizmafia (PDF)

Thursday, March 3, 2011

Endlose Justizverbrechen durch Richter und Gerichte - Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen


Der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen müssen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von uns Redakteuren. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“
Richter Dr. Egon Schneider, früher Oberlandesgericht Köln



Die Dokumentation enthüllt furchtbare Wahrheiten über den Deutschen Staat, dessen Rechtstaatlichkeit unbemerkt von der Öffentlichkeit bereits seit langer Zeit zusammengebrochen ist. Sie enthält
-  Äußerungen namhafter Richter und anderer Justizpersonen,
- mir geschenkte Göttliche Eingebungen über die Deutsche Justiz,
-  Erfahrungsberichte von Laienorganisationen und
- eine große Zahl von Veröffentlichungen zu dieser Thematik durch Buchautoren.

Es ist eine vernichtende Kritik am ganzen Justizwesen Deutschlands, die jeder kennen und verkraften muß, um nicht an solchen Zuständen zu verzweifeln, die mich mein ganzes Vermögen und Tausende von Arbeitsstunden gekostet haben. Der Schaden durch die Verbrechen des Deutschen Staates gegen mich beträgt bisher etwa 180.000 Euro.
Ich fasse zur Übersicht kurz das Ergebnis dieser kompetenten Aussagen zusammen:

1. Etwa 25% bis 100 % der Urteile sind Falsch- bzw. Fehlurteile, die Richter fast immer in eigener Selbstherrlichkeit und Boshaftigkeit gefällt haben.

2. Neben dem zugefügten Unrecht erleiden die wehrlosen Betroffenen hohe finanzielle Verluste durch Verfahrenskosten, welche den Schaden und die Bitterkeit über die verbrecherischen Staatsorgane mit ihren unwürdigen Dienern noch vergrößern. Vom Dienen gegenüber dem Bürger und dem Recht ist praktisch nichts mehr vorhanden, statt dessen Herrschsucht.

3. Es ist in der ganzen Linie der Gerichtsinstanzen in der Regel schier unmöglich, Recht zu bekommen, und die gelegentlich erfolgten Aufhebungen von verbrecherischen Urteilen stellen wohl eine Ausnahme dar.

4. Die Zeitungen berichten praktisch nie über Justizverbrechen, ausgenommen sind die sehr selten anzutreffenden und abgeschlossenen Gerichtsverfahren der Strafjustiz, wie im Fall des zu mehr als 3 Jahren Gefängnis verurteilten Amtsrichters aus Nürtingen wegen seiner Verbrechen auf dem Gebiet des Betreuungsunwesens. Nur einige TV-Reporte berichten gelegentlich über die unglaublichen Verbrechen der Deutschen Gerichte an ihren Bürgern. Nach mir zuteil gewordenen Informationen besteht bei den Zeitungen eine Art Nachrichtensperre zur Berichterstattung über Justizverbrechen, denn man will unter allen Umständen nach einer Mitteilung aus dem Internet den Anschein eines gerechten Staates wahren.

5. Die durch und durch vom Bösen beherrschte Deutsche Justiz ist der Grund, warum auch im Betreuungsrecht die mehr als 1 Million recht- und gesetzlos entmündigten, enteigneten und ihres Vermögens beraubten Menschen, die ihre „rechtlichen Betreuungen“ alle möglichst auch noch selbst bezahlen müssen, keine Chance besitzen, aus diesem Netz von Verbrechen befreit zu werden.

6. Dieses System von Unrecht und Verbrechen wird zum Hohn auch noch von den Deutschen Steuerzahlern belohnt/entlohnt, wobei die Richter u. ä. üppige Gehälter kassieren.
Wie Richter Frank Fahsel vom Landgericht Stuttgart in der Süddeutschen Zeitung vom April 2008 schrieb, gibt es eine gut organsierte Abwehrstrategie der Richterschaft gegen ihre Falsch- und Fehlurteile, die es praktisch unmöglich macht, im Deutschen Staatswesen in Gerichtsverfahren Recht zu erhalten. Vor einigen Jahren erhielt ich einen ähnlichen Hinweis über eine Göttliche Eingebung. Es drängt sich in Kenntnis einiger Göttlichen Offenbarungen über die Freimaurer-Organisationen der Verdacht auf, daß diese den Apparat der Deutschen Justiz unterwandert haben und beherrschen, um das Staatswesen zu zerstören.

Zahllose Justiz- und Menschenrechtsverbrechen durch die Richter an den Vormundschafts- bzw. Betreuungsgerichten

Ich muß bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß die Gerichte auf dem Gebiet des Betreuungsunwesens durch die Vormundschaftsgerichte nicht nur Justizverbrechen begehen, sondern darüber hinaus Menschenrechtsverbrechen von unglaublichem und schrecklichem Ausmaß. Kaum jemand von den etwa 1,3 Millionen gesetzlos entmündigten, enteigneten, ihres Vermögens beraubten Menschen (Selbst-Zahler für die ihnen aufgezwungenen „rechtlichen Betreuungen“) wird - wie es das Betreuungsgesetz von Anbeginn seit 1992 vorgesehen hatte – sich freiwillig seiner Menschenrechte berauben lassen und sich in die Hände von „rechtlichen Betreuern“ begeben haben. Ziel der Reform des Gesetzes im Jahr 1992 war die Abschaffung von Vormundschaften, anstatt eine Verdreifachung.

Entgegen den neuen gesetzlichen Regelungen war/ist eine Vielzahl von Menschen wehrlos und hilflos, wie mein Fallbeispiel und eine riesige Zahl von Erfahrungen zeigen, ohne Aussicht auf Recht der Schreckensjustiz der Vormundschaftsgerichte und der Psychiatrie ausgeliefert.
Wenn die Zahl der Falsch- und Fehlurteile von den Fachleuten in der Dokumentation allgemein mit 25 % und mehr angegeben wird, so ist dies beim Betreuungsrecht nach meinen langen Erfahrungen und Auswerten vieler Unterlagen bei fast 100 % der Gerichtsbeschlüsse der Fall.

Ferner entlarve ich die verbrecherische Tätigkeit der Betreuungsbehörden bei den Kreis- und Stadtverwaltungen als Zuarbeiter für die Schreckensjustiz der Vormundschaftsgerichte, die sich heute hinter dem Namen „Betreuungsgericht“ verstecken, sowie die Handlanger in den Betreuungsvereinen der kirchlichen Verbände oder Sozialverbände, die alle an den Verbrechen der durchweg korrupten Vormundschaftsrichter verdienen.

Die Scharlatanerie der gottlosen Psychiatrie und ihre verbotenen Zwangs-Begutachtungen mit einer Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen

Hiermit wird schwerwiegendes Belastungsmaterial gegen eine Bande von Staatsdienern an den Vormundschafts-/Betreuungsgerichten vorgelegt, um sie zusammen mit den psychiatrischen/psychologischen „Sachverständigen“, die sich als die Herren der Welt sehen, einer Flut von Verbrechen zu überführen. Dabei bedenke man, daß diese Psycho-Gruppe neben ihrer rechtlichen Unzulässigkeit mit derart pseudo-wissenschaftlichen und einem Lotteriespiel gleichenden Pamphleten mehr als 1 Million Menschen dem Entzug der Menschenrechte, des Besitzes – soweit vorhanden – und der Beraubung ihres Geldbesitzes zur Finanzierung einer Vielzahl von Berufsbetreuern ausgeliefert hat.

In einer Vergleichsstudie über die Aussagefähigkeit von psychiatrischen Gutachten wurden 22 erfahrene „Experten“ für einen bestimmten Fall um Begutachtung beauftragt. Die Ergebnisse sind derart erschreckend falsch und unterschiedlich, doch dies ist für jeden mit Vernunft begabten Menschen erklärlich, denn niemand außer GOTT kann das Innenleben eines Menschen kennen und beurteilen.

Die Vormundschaftsrichter halten ein ganzes Volk zum Narren, und niemand steht auf, um öffentlich in den Medien diese Verbrechen der Staatsdiener anzuprangern. Es wurden/werden  von der Bande der Richter und psychiatrischen „Sachverständigen“ (ohne Verstand)  mit dem freien bösen Willen Verbrechen gegen die Gesetze des Staates, gegen die höchstrichterlichen Rechtsprechungen und gegen mehr als 1 Million Bürger dieses Staates begangen. Und diese Verbrecher werden auch noch mit hohen Gehältern, die vom Staat bezahlt werden, für ihr Unwesen „belohnt“. Der dem Staat durch die rechtlosen Zwangs-Begutachtungen und Zwangs-Betreuungen entstandene Schaden ist riesig, und man muß den Bund der Steuerzahler auf diese Verschleuderung von Staatsgeldern aufmerksam machen.

Eine Flut von Falschinformationen, eingeschleust in die Medien, in die Internetseiten der Amtsgerichte, Stadt-und Kreisverwaltungen und in die Broschüren der daran ebenfalls verdienenden Kirchen- und Sozialverbände hat dafür gesorgt, daß eine ganzes Volk verblendet wurde. Wie ein Moloch frißt die Betreuungs-Justiz die Bürger dieses Staates, wobei nach der Reform im Jahr 1992 das ganze Betreuungs-System in erheblichem Maß hätte reduziert werden müssen. Doch es hat sich aus Gründen der Korruption, des Arbeitsplatzerhalts und aus Gründen der Machtbegierden verdreifacht.

Gegen Recht und Gesetz wurden in den zurück liegenden Jahren mehr als 1 Million Zwangs-Betreuungen mit Hilfe von ebenso vielen Zwangs-Begutachtungen verhängt, und das im Grundsatz verbotene schändliche Berufsbetreuertum hat sich wie eine Seuche ausgebreitet. Der Bundestag als die verantwortliche Instanz der Volksvertretung und zuständig für das Betreuungsgesetz im BGB sowie für das frühere FGG und heutige FamG kommt nicht daran vorbei, angesichts einer Verbrechensflut gegenüber der die sexuellen Mißbräuche an Kindern nur Peanuts sind, umgehend einen Untersuchungs-Ausschuß zur Bearbeitung dieser unglaublichen Vorgänge einzusetzen.

Die Bundesländer sollten mit eigenen Untersuchungs-Ausschüssen den Umfang der in ihrem Land begangenen Justizverbrechen der Zwangs-Begutachtungen und Zwangs-Betreuungen feststellen lassen. Die finanziellen Schäden sind den Ländern als Finanzgeber zugefügt worden. Niemand von den verantwortlichen Beamten in den Justizministerien kann behaupten, nichts von diesen Verbrechen gewußt zu haben. Die Gesetzes- und Rechtslage sowie die allgemein übliche Praxis der verbrecherischen Zwangsmaßnahmen sind ihnen bekannt.
Im Internet fand ich den Hinweis, daß ein Sozialgericht für ein psychiatrisches Gutachten einen Vorschuß von 1.500 Euro verlangt. Auch dies zeugt für den erhärteten Verdacht einer blühenden Korruption.

Das verbrecherische Unwesen mit den rechtlichen Betreuungen – Wahrheiten und Grundsätze zum Betreuungsrecht


Ich wende mich mit dieser Dokumentation im Interesse von mehr als 1 Million entrechteten, entmündigten und enteigneten Menschen in ganz Deutschland an die Öffentlichkeit, die von skrupellosen und geldgierigen Richtern auf furchtbare Weise mißhandelt worden sind. In meinem eigenen erfahrenen bitteren Schicksal habe ich mehrere tausend Arbeitsstunden und hohe Geldsummen aufwenden müssen, um ein schurkisches System von Richtern, Psychiatern, Rechtspflegern, „rechtlichen Betreuern“, Verfahrenspflegern und Justizbeamten anderer Art aufzudecken, welche eine Art Justizmafia bilden. In meinem Fall wurde mir ein Schaden von etwa 180.000 Euro zugefügt.

Hierbei handelt es sich um den größten Justizskandal, den Deutschland jemals erlebt hat, und bei dem in meinem persönlichen Schicksal – dokumentiert und bis in Einzelheiten in der Internetseite www.medjugorje-judge.net bewiesen - nur die Spitze eines Eisberges sichtbar wird. Bitte entnehmen Sie daher eine Information zu den furchtbaren Staatsverbrechen der Gerichte zusammen mit Psychiatern und kommerziellen Berufsbetreuern der Dokumentation, in der alle wichtigen gesetzlichen und rechtlichen Grundsätze in Kürze dargelegt sind, welche nahezu alle Vormundschafts-/Betreuungsgerichte mit dem freien bösen Willen mit „den Füßen treten“. Ich mache darauf aufmerksam, daß die „hohen“ Damen und Herren in der schwarzen Robe sich aufregen, wenn man viele von ihnen und ihre Handlanger in der Psychiatrie Schurken oder Verbrecher nennt. Man muß aber die Wahrheiten über diese „Schwarzkittel“ und „Weißkittel“ in aller Deutlichkeit aussprechen. Das Wort „Beleidigungen“ ist sprachlich und strafrechtlich klar definiert.

Ich bezeichne mit gutem Gewissen die Vormundschaftsrichter in Anlehnung an ihr Handeln als Gewaltverbrecher, da sie mit staatlicher und richterlicher Gewalt mit dem freien bösen Willen den Menschen die höchsten von der Verfassung geschützten und garantierten Rechtsgüter entziehen:  Freiheit, Eigentum, Menschenrechte, Menschenwürde und die Menschen dadurch auch noch in der Gesellschaft als verrückt abstempeln. Die Situation auf dem Gebiet des Betreuungsunwesens in der Bundesrepublik zeigt ein verbrecherisches und durchweg korruptes absolutistische Herrschaftssystem der Richter und Justiz.

Ohne jede Nachprüfung wird überall die große Lüge über die „guten“ Menschen im System der rechtlichen Betreuungen verbreitet, obwohl das Betreuungsgesetz im BGB für jedes Kind einfach und nachvollziehbar ganz andere Wirklichkeiten vermittelt. „Rechtliche Betreuungen“ sind im Grundsatz verboten, denn man wollte mit der gesetzlichen Neuregelung die vor 1992 standardmäßig ausgesprochenen Entmündigungen abschaffen. Solche Lügen werden in ganz Deutschland überall verbreitet:
- bei den Amtsgerichten mit Vormundschaftsrichtern bzw. mit Betreuungsabteilungen – sie sind praktisch alle Kriminelle,
- bei den vielen hundert staatlichen Betreuungsbehörden,
- bei den sozialen und kirchlichen Einrichtungen mit Abteilungen für Vereinsbetreuungen,
- bei Medienberichten über die Tätigkeit dieser „guten“ Menschen, usw.
Die Mutter GOTTES sprach dazu in der vielen mir zu diesen Verbrechen zuteil gewordenen Göttlichen Botschaften von „systematischer Menschenvernichtung“.

Ich weise auf die furchtbare Wahrheit und Wirklichkeit der Betreuungsgerichte und -behörden hin, daß nur zur Sicherung der Arbeitsplätze an den Gerichten und durch eine weit verbreitete Korruption der Vormundschaftrichter mit den Berufsbetreuern und Psychiatern diese Betreuer-Mafia am Werke ist. Jeder von den „Betreuern“ – es geht nach dem Gesetz im BGB nur um eine Bevollmächtigung in den ganz seltenen Fällen, wo ein Mensch nicht selbst rechtlich handeln kann – ist neben den Richtern für sein schändliches und verbrecherisches Handeln bei den „Betreuungen“ zivil- und strafrechtlich voll verantwortlich, denn er handelt in Kenntnis der einfachen Bestimmungen mit dem freien Willen absolut gesetzwidrig.

Die auf diesem Gebiet begangenen Verbrechen der Entmündigung, Enteignung, Beraubung des Vermögens durch Finanzierung der „Betreuung“ durch den „Betreuten“ stellen strafrechtlich unbedingt zu ahndende Verbrechen der Rechtsbeugung dar. Hinzu kommen noch die vielfach vorkommenden und stichprobenhaft bei Überprüfungen durch Landesrechnungshöfe nachgewiesenen Veruntreuungen durch die Berufsbetreuer sowie die üblichen Schmiergeldzahlungen von ihnen an die Vormundschaftsgerichte und die „Absegnungen“ dieser Schandtaten durch Rechtspfleger.
Es scheint ziemlich wahrscheinlich, daß die Justizbehörden bis hinein in die Landesministerien  und möglicherweise auch die Parteikassen mit Schmiergeldern gefüllt worden sind, und die „kleinen“ Parlamentarier zum Stillhalten von „oben“ angehalten wurden. 


Grundsätze des Betreuungsrechts

1. Betreuungen sind verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundrechte der Würde
und der Freiheit ganz massiv verstoßen!

(Feststellungen mehrerer höchstrichterlicher Urteile, z. B. des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.1998 mit der Garantie des Rechts auf die Freiheit einer Krankheit, oder mehrere Urteile des Bayrischen Oberlandesgerichts auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVG: FamRZ 1995, 510, FamRz 2006, 289, BtPrax 2003, 178 und BtPrax 2001, 79
Grundsatz:
„Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen!“

2. Keine Betreuungen, sondern Einsatz von Bevollmächtigten! (§ 1896 BGB, 2)

3. Verbot von Begutachtungen gegen den eigenen Willen! (höchstrichterliche Urteile)

4. Keine "Fern-Diagnosen" – nur eingehende Untersuchungen, falls gewollt! (FGG)

5. Verbot von Betreuungen gegen den eigenen Willen! (frühere höchstrichterliche Urteile, die nach § 28 FGG verbindlich sind, und § 1896 BGB, 1a, seit Juli 2005)

6. Keine Berufsbetreuer, ihr vorübergehender Einsatz ist sofort wieder zu beseitigen!
(§ 1897 BGB, 6 und bedingt § 1901, 5 BGB)

7. Keine Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts!
(verfassungswidrig nach Art 1 GG und höchstrichterlicher Rechtsprechung)

8. Verbot von sofortiger Wirksamkeit bzw. Vollziehbarkeit, da Betreuungen Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen sind! (§ 24 FGG)

9. Betreuungen sind jederzeit aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen!
(§ 1908d BGB, 1 und § 1901, 5 BGB)

Saturday, February 12, 2011

Anklage der Direktorin des Amtsgericht Geldern Glatz-Büscher und des Verwaltungsleiters Hirt wegen Beihilfe zu unglaublichen Verbrechen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts

Nachdem ich den Richtern und Gerichten bis ins Detail beispielhaft an meinen Erfahrungen und in meinem Fall dokumentiert in der Internetseite www.medjugorje-judge.net ihre jahrelangen Verbrechen nachgewiesen habe, ebenso den Dienstaufsichten bei allen Gerichtsinstanzen, lege ich nun als ganz besonders schwerwiegend und verbrecherisch die Schandtaten der Direktorin des Amtsgerichts Geldern Frau Glatz-Büscher, Richterin von Beruf, und des von Verwaltungsleiters Hirt, ausgebildeter Rechtspfleger, vor.

Insbesondere die Direktorin Glatz-Büscher, an welche viele meiner Beschwerden und Bekanntmachungen seit langer Zeit gerichtet waren, hat jahrelang tatenlos zugesehen, wie die ihr unterstellten Angestellten furchtbarste Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, insbesondere gegen die Freiheits-und Eigentumsgarantien und andere Rechtsgarantien der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, begangen haben und die Menschenrechte mit den "Füßen getreten" wurden. Frau Glatz-Büscher hat schamlos und gewissenslos als für dieses Gericht Verantwortliche die Veruntreuungen meines Vermögens in Höhe von ehemals 90.000 Euro gebilligt. Dies läßt unwillkürlich den Verdacht aussprechen, daß die Direktorin und Richterin Glatz-Büscher ebenfalls mit Schmiergeld von dem Berufsbetreuer Wolfgang Kock, ein Scharlatan ohnegleichen, bestochen worden ist. Anders kann man sich die Schandtaten der Leiterin dieses Schurkengerichts erklären.


Anklage der Direktorin des Amtsgerichts Geldern Glatz-Büscher und des Verwaltungsleiters Hirt wegen Beihilfe zu unglaublichen Verbrechen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts

Die Verdorbenheit und Kriminalität des Direktors Klaus Wilhelm Krichel, Amtsgerichts Geldern

„Der Fisch stinkt vom Kopf her.“ sagt eine allgemein bekannte deutsche Spruchweisheit. Nach der Bekanntmachung der Verdorbenheit und der kriminellen Schandtaten des neuen NRW-Justizministers Thomas Kutschaty mache ich hiermit die Verdorbenheit und zahlreichen kriminellen Handlungen bzw. Nichthandlungen eines weiteren stinkenden Kopfes in der Person des Direktors des Amtsgerichts Geldern Klaus Wilhelm Krichel bekannt. Damit wird erneut deutlich, wie kriminell die Justiz in Deutschland ist, was namhafte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Richter in Veröffentlichungen hin und wieder angeprangert haben.

In der Hoffnung auf Recht und Gerechtigkeit habe ich den Leiter bzw. Direktor des Amtsgerichts Geldern Klaus Wilhelm Krichel annähernd 3 Jahre lang vergeblich aufgefordert

a) mir nach Deutschem Recht zustehende Unterlagen aus meiner Akte durch Anweisung an seine Untergebenen auszuhändigen,
b) gegen Verbrechen und Verbrecher an dem unter seiner Leitung stehenden Amtsgericht vorzugehen und vor allem gegen den schurkischen und schändlichen Berufsbetreuer Wolfgang Kock aus Kevelaer entsprechende Schritte zu unternehmen.

Fazit zur Vielzahl meiner Schreiben durch emails, deren Eingang automatisch vom Computer des Amtsgerichts Geldern bestätigt wurde:
Keine einzige Beschwerde bzw. Mitteilung wurde beantwortet und bearbeitet. Alle angeprangerten Personen sitzen bis heute unangetastet noch im Amt und dürfen mit ihrem verdorbenen Charakter weiterhin Verbrechen bzw. Straftaten an wehr- und hilflosen Menschen begehen. Ein Schurke bleibt ein Verbrecher, und mein Fall wird daher mit einer Vielzahl von Verbrechen kein Einzelfall geblieben sein.

Ein Gericht von Schurken und Narren nannte GOTT, der HERR, zweimal dieses Amtsgericht

Der seit Mai 2008 zum Direktor des Amtsgericht ernannte Klaus Wilhelm Krichel setzte die Schandtaten seiner Vorgängerin Angela Glatz-Büscher fort: keine Beantwortung meiner vielen Beschwerden und Eingaben und keine Bearbeitung mit den daraus folgenden Konsequenzen für die unter seiner Leitung stehenden Amtspersonen, die genau wie er einen Schwur auf die Einhaltung von Recht und Gesetz abgelegt und sich zum Dienen am Deutschen Volk verpflichtet haben.
Angela Glatz-Büscher und Klaus Wilhelm Krichel haben sich durch ihre Dienstverweigerungen schwerer Straftaten und beamtenrechtlicher Vergehen schuldig gemacht, deren Tat- und Strafbestände in der hier veröffentlichten Dokumentation zusammengestellt sind. Für beide sind Gefängnisstrafen zu fordern.

Nach dem riesigen Skandal im Betreuungsunwesen von NRW und auch bundesweit habe ich anläßlich meiner Kämpfe gegen die Justiz im Scheidungsunwesen beim Amtsgericht Geldern in meinem Fall einen weiteren Skandal entdeckt. Neben einer Fülle von Rechtsbrüchen in dem Scheidungsurteil meiner Ehe durch den gottlosen Richter Rake vom Amtsgericht Geldern, hat man dort einen gewaltigen Verfahrensfehler zum Eintreten von Rechtskraft begangen.
Wie zu erwarten, dies wurde mir durch eine Information bestätigt, ist mein Fall kein Einzelfall. Demnach wären Scheidungsurteile bis vor September 2009 an diesem Gericht ohne Rechtskraft. Dies wiederrum bewirkt die Tatsache, daß sie null und nichtig sind zusammen mit den daraus ergangenen Folgerungen.
Auch dies muß wie alle Beschlüsse der Betreuungsabteilung durch einen Sonderermittler überprüft werden. Direktor Krichel hat in diesem meinem Fall bewußt und mit dem freien bösen Willen die Straftat der Urkundenfälschung begangen, indem er einen Beschluß gegen die Regelungen und in Mißachtung der Regelungen der ZPO zum Eintreten von Rechtskraft fällte. Lesen Sie bitte auch diesen Skandal in der Dokumentation nach.

Die Verdorbenheit und Kriminalität des Direktors Klaus Wilhelm Krichel, Amtsgerichts Geldern

Saturday, January 15, 2011

Das kriminelle Verhalten des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty

Seit Jahren habe ich eine Vielzahl von bitteren Erfahrungen mit der Justiz in NRW und mit dem Justizministerium unter den Leitungen von Wolfgang Gerhards (SPD), Müller-Piepenkötter (CDU) und nun auch unter dem neuen Minister Thomas Kutschaty (SPD) gemacht bzw. machen müssen. Dies betrifft die mir durch ein unglaubliches Verbrechen in einer Flut von Justizverbrechen aufgezwungene „rechtliche Betreuung“ durch das Amtsgericht Geldern unter dem verbrecherischen Richter Wolfgang Schuster und die daraus gewonnenen Erkenntnisse, daß es sich bei den von den Vormundschafts-/Betreuungsgerichten verhängten rechtlichen Betreuungen um den größten Justiz- und Korruptionsskandal handelt.

Seine schreckliche Folge sind mehr als 1,2 Mio. wehrlose Betreuungsopfer, die entgegen dem seit 1992 reformierten Betreuungsrecht und entgegen einer Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen gegen den eigenen Willen Zwangs-entmündigt, Zwangs-enteignet und ihres Geldbesitzes zur Finanzierung der vom Recht her grundweg verbotenen „rechtlichen Betreuungen“ beraubt wurden. Und dies geschieht unter Einsatz von standardmäßigen Zwangs- Begutachtungen durch psychiatrische „Sachverständige“ (ohne Verstand), die ebenfalls von der Gesetzeslage her und durch eine große Zahl höchstrichterlicher Entscheidungen – einschließlich Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts – faktisch verboten sind.