Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt (unangreifbar), weil sie per Ordre de Mufti („von oben herab“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (des guten Rufes) willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing (Offenlegung) selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach

Friday, November 18, 2011

Ein unglaublicher Justizskandal des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)
- Die Schandtaten beim Diebstahl meiner Betriebsrente unter Mitwirkung des Personalleiters -


Diese Dokumentation dient als Beweismittel und für eine Bekanntmachung der vom Verein Deutscher Ingenieure als mein früherer Arbeitgeber begangenen Schandtaten beim Diebstahl meiner Betriebsrente. Der Rechtsanwalt Stefan Küppers aus Geldern (siehe Foto) legte dem VDI einen nicht rechtskräftigen Pfändungsbeschluß vor, mit dem er angeblich meiner Ehefrau zustehende nachträgliche Unterhaltsforderungen geltend machen wollte. Alle meine Bemühungen, vom VDI die dort vorgelegten Unterlagen zu erhalten, blieben erfolglos und unbeantwortet. Ich kenne keinen solchen Beschluß und konnte natürlich somit keine Vollstreckungsabwehrklage erheben.


Ich legte dem VDI mehrere Hinweise auf die völlige Unrechtmäßigkeit dieses Vorgangs vor, die eine Pfändung meiner monatlichen Betriebsrente nicht zuließen: keine Zustellung des Pfändungsbeschlusses an mich, keine Rechtskraft des Beschlusses infolge des nicht ausgeschöpften Instanzenweges, Klageort ist nach § 13 ZPO der Wohnsitz des Beklagten und für mich als in Bosnien-Herzegowina lebender Bürger wäre ein dortiges Gericht bei Unterhaltsforderungen zuständig gewesen.
Doch arrogant und ignorant wies der für diesen Bereich verantwortliche Personalleiter Gerd Dahmen alle meine rechtlichen Argumente vom Tisch und ließ meine vielen in der Zusammenstellung dokumentierten Mitteilungen an ihn zur rechtlichen Situation unbeantwortet. Die Zahlungen meiner Betriebsrente erfolgten an den Rechtsanwalt Stefan Küppers (siehe Foto), obwohl auch und vor allem die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts die Pfändung von keinem einzigen Euro gestatteten.

Die Zahlungen meiner monatlichen Beihilfen/Betriebsrente an mich wurden von Herrn Dahmen im November 2010 wieder veranlaßt, nachdem ich ihm mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht hatte. Insbesondere hatte ich in Bezug auf die Strafanzeige darauf hingewiesen, daß Rechtsanwalt Küppers die gleichen Forderungen zweimal gestellt hatte, und meine Frau von mir gezwungenermaßen einen Betrag von 4.500 Euro vom Verkaufserlös unserer Apartmentwohnung bereits erhalten hatte. Bis dahin hat Rechtsanwalt Stefan Küppers 4.256 Euro erhalten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erfuhr ich von meiner geschiedenen Ehefrau Edith Jokiel, daß sie dem Rechtsanwalt Küppers überhaupt kein Mandat für diese Pfändungen erteilt und daß sie von der angeblichen Unterhaltsforderung keinen einzigen Euro erhalten hatte. Also hat dieser Rechtsanwalt, dem ich bereits mehrere Straftaten nachgewiesen habe, unter Mitwirkung des VDI durch den Personalleiter Dahmen betrügerisch meine Betriebsrente ergaunert.

Infolge der vielen schwerwiegenden Rechtsvergehen verlangte ich vom VDI über den Personalleiter die Nachzahlung der mir gestohlenen Beihilfen. Wie üblich erhielt ich auf keine meiner Mitteilungen eine Antwort vom VDI bzw. von Herrn Dahmen. Somit blieb mir nur der Klageweg gegen den VDI zur Nachzahlung des Betrages in Höhe von etwa 4.256 Euro übrig.
Anstatt sich der unwiderlegbaren rechtlichen Situation zu beugen, beauftragte der VDI – vermutlich in Veranlassung durch den Personalleiter Gerd Dahmen - den Kölner Rechtsanwalt Patrick Mückl zur Begegnung meiner Klage. Da man rechtlich nichts gegen meine Rechtspositionen vorbringen konnte, benutzte Rechtsanwalt Mückl im vorauszusetzenden Einvernehmen mit dem Personalleiter eine widerliche Verleumdungs- und Schmutzkampagne beim Vorbringen einer Stellungnahme gegen meine Klage auf Nachzahlung beim zuständigen Gericht. Man unterstellte mir fehlende Prozeßfähigkeit und behauptete, ich hätte eine paranoide Schizophrenie.

Dazu benutzte man unter Bruch des Datenschutzgesetzes illegal beschaffte gerichtliche Unterlagen, die aus jahrelang gegen mich begangenen Justizverbrechen stammen (siehe www.medjugorje-judge.net, www.psycho-crime.com, www.kock-stakleve.com und www.betreuung.me . Wegen der vielen von Personalleiter Gerd Dahmen gegen mich begangenen Straftaten stellte ich bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn wegen Rechtsbeugung, Untreue in Bezug auf seinen Umgang mit meiner Betriebsrente, Beihilfe zum Betrug durch völlig illegitime Auszahlungen meiner VDI-Beihilfen an den betrügerischen Rechtsanwalt Stefan Küppers aus Geldern, Verleumdung und Beleidigung durch Unterstellung meiner fehlenden Prozeßfähigkeit wegen einer angeblich paranoiden Schizophrenie und wegen Bruch der Datenschutzbestimmungen durch Beschaffung und Verwendung von gerichtlichen persönlichen Unterlagen.
Zum Verständnis des Hintergrundes der vielen gegen mich begangenen Schandtaten zitiere ich 3 von einer Vielzahl Göttlicher Botschaften an mich, die ich seit etwa 30 Jahren erhalte:

„Die Gottlosigkeit hat ihren Höhepunkt erreicht!“   
"Die Großen sind Scharlatane!“
„Das Teuflische im Menschen hat seinen Höhepunkt erreicht.“

No comments:

Post a Comment