Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

Das Urteil eines Richters über die Deutsche Justiz

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt (unangreifbar), weil sie per Ordre de Mufti („von oben herab“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (des guten Rufes) willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing (Offenlegung) selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach

Thursday, March 3, 2011

Das verbrecherische Unwesen mit den rechtlichen Betreuungen – Wahrheiten und Grundsätze zum Betreuungsrecht


Ich wende mich mit dieser Dokumentation im Interesse von mehr als 1 Million entrechteten, entmündigten und enteigneten Menschen in ganz Deutschland an die Öffentlichkeit, die von skrupellosen und geldgierigen Richtern auf furchtbare Weise mißhandelt worden sind. In meinem eigenen erfahrenen bitteren Schicksal habe ich mehrere tausend Arbeitsstunden und hohe Geldsummen aufwenden müssen, um ein schurkisches System von Richtern, Psychiatern, Rechtspflegern, „rechtlichen Betreuern“, Verfahrenspflegern und Justizbeamten anderer Art aufzudecken, welche eine Art Justizmafia bilden. In meinem Fall wurde mir ein Schaden von etwa 180.000 Euro zugefügt.

Hierbei handelt es sich um den größten Justizskandal, den Deutschland jemals erlebt hat, und bei dem in meinem persönlichen Schicksal – dokumentiert und bis in Einzelheiten in der Internetseite www.medjugorje-judge.net bewiesen - nur die Spitze eines Eisberges sichtbar wird. Bitte entnehmen Sie daher eine Information zu den furchtbaren Staatsverbrechen der Gerichte zusammen mit Psychiatern und kommerziellen Berufsbetreuern der Dokumentation, in der alle wichtigen gesetzlichen und rechtlichen Grundsätze in Kürze dargelegt sind, welche nahezu alle Vormundschafts-/Betreuungsgerichte mit dem freien bösen Willen mit „den Füßen treten“. Ich mache darauf aufmerksam, daß die „hohen“ Damen und Herren in der schwarzen Robe sich aufregen, wenn man viele von ihnen und ihre Handlanger in der Psychiatrie Schurken oder Verbrecher nennt. Man muß aber die Wahrheiten über diese „Schwarzkittel“ und „Weißkittel“ in aller Deutlichkeit aussprechen. Das Wort „Beleidigungen“ ist sprachlich und strafrechtlich klar definiert.

Ich bezeichne mit gutem Gewissen die Vormundschaftsrichter in Anlehnung an ihr Handeln als Gewaltverbrecher, da sie mit staatlicher und richterlicher Gewalt mit dem freien bösen Willen den Menschen die höchsten von der Verfassung geschützten und garantierten Rechtsgüter entziehen:  Freiheit, Eigentum, Menschenrechte, Menschenwürde und die Menschen dadurch auch noch in der Gesellschaft als verrückt abstempeln. Die Situation auf dem Gebiet des Betreuungsunwesens in der Bundesrepublik zeigt ein verbrecherisches und durchweg korruptes absolutistische Herrschaftssystem der Richter und Justiz.

Ohne jede Nachprüfung wird überall die große Lüge über die „guten“ Menschen im System der rechtlichen Betreuungen verbreitet, obwohl das Betreuungsgesetz im BGB für jedes Kind einfach und nachvollziehbar ganz andere Wirklichkeiten vermittelt. „Rechtliche Betreuungen“ sind im Grundsatz verboten, denn man wollte mit der gesetzlichen Neuregelung die vor 1992 standardmäßig ausgesprochenen Entmündigungen abschaffen. Solche Lügen werden in ganz Deutschland überall verbreitet:
- bei den Amtsgerichten mit Vormundschaftsrichtern bzw. mit Betreuungsabteilungen – sie sind praktisch alle Kriminelle,
- bei den vielen hundert staatlichen Betreuungsbehörden,
- bei den sozialen und kirchlichen Einrichtungen mit Abteilungen für Vereinsbetreuungen,
- bei Medienberichten über die Tätigkeit dieser „guten“ Menschen, usw.
Die Mutter GOTTES sprach dazu in der vielen mir zu diesen Verbrechen zuteil gewordenen Göttlichen Botschaften von „systematischer Menschenvernichtung“.

Ich weise auf die furchtbare Wahrheit und Wirklichkeit der Betreuungsgerichte und -behörden hin, daß nur zur Sicherung der Arbeitsplätze an den Gerichten und durch eine weit verbreitete Korruption der Vormundschaftrichter mit den Berufsbetreuern und Psychiatern diese Betreuer-Mafia am Werke ist. Jeder von den „Betreuern“ – es geht nach dem Gesetz im BGB nur um eine Bevollmächtigung in den ganz seltenen Fällen, wo ein Mensch nicht selbst rechtlich handeln kann – ist neben den Richtern für sein schändliches und verbrecherisches Handeln bei den „Betreuungen“ zivil- und strafrechtlich voll verantwortlich, denn er handelt in Kenntnis der einfachen Bestimmungen mit dem freien Willen absolut gesetzwidrig.

Die auf diesem Gebiet begangenen Verbrechen der Entmündigung, Enteignung, Beraubung des Vermögens durch Finanzierung der „Betreuung“ durch den „Betreuten“ stellen strafrechtlich unbedingt zu ahndende Verbrechen der Rechtsbeugung dar. Hinzu kommen noch die vielfach vorkommenden und stichprobenhaft bei Überprüfungen durch Landesrechnungshöfe nachgewiesenen Veruntreuungen durch die Berufsbetreuer sowie die üblichen Schmiergeldzahlungen von ihnen an die Vormundschaftsgerichte und die „Absegnungen“ dieser Schandtaten durch Rechtspfleger.
Es scheint ziemlich wahrscheinlich, daß die Justizbehörden bis hinein in die Landesministerien  und möglicherweise auch die Parteikassen mit Schmiergeldern gefüllt worden sind, und die „kleinen“ Parlamentarier zum Stillhalten von „oben“ angehalten wurden. 


Grundsätze des Betreuungsrechts

1. Betreuungen sind verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundrechte der Würde
und der Freiheit ganz massiv verstoßen!

(Feststellungen mehrerer höchstrichterlicher Urteile, z. B. des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.1998 mit der Garantie des Rechts auf die Freiheit einer Krankheit, oder mehrere Urteile des Bayrischen Oberlandesgerichts auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVG: FamRZ 1995, 510, FamRz 2006, 289, BtPrax 2003, 178 und BtPrax 2001, 79
Grundsatz:
„Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen!“

2. Keine Betreuungen, sondern Einsatz von Bevollmächtigten! (§ 1896 BGB, 2)

3. Verbot von Begutachtungen gegen den eigenen Willen! (höchstrichterliche Urteile)

4. Keine "Fern-Diagnosen" – nur eingehende Untersuchungen, falls gewollt! (FGG)

5. Verbot von Betreuungen gegen den eigenen Willen! (frühere höchstrichterliche Urteile, die nach § 28 FGG verbindlich sind, und § 1896 BGB, 1a, seit Juli 2005)

6. Keine Berufsbetreuer, ihr vorübergehender Einsatz ist sofort wieder zu beseitigen!
(§ 1897 BGB, 6 und bedingt § 1901, 5 BGB)

7. Keine Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts!
(verfassungswidrig nach Art 1 GG und höchstrichterlicher Rechtsprechung)

8. Verbot von sofortiger Wirksamkeit bzw. Vollziehbarkeit, da Betreuungen Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen sind! (§ 24 FGG)

9. Betreuungen sind jederzeit aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen!
(§ 1908d BGB, 1 und § 1901, 5 BGB)

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