Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen, den Diebstahl meiner Rente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Berlin durch Rechtsbrüche und Schandtaten der Mitarbeiter beim Amtsgerichts Charlottenburg und bei der DRV durch absolut unzulässige Pfändungen von mittlerweile etwa 16.000 Euro zu beenden, bleibt mir wieder nur der Weg der öffentlichen Anprangerung der Institutionen und ihrer verdorbenen, arroganten und ignoranten Mitarbeiter im Internet und durch Bekanntmachung über die Versendung an etwa 9000 Parlamentarier.
Da von den Rentenzahlungen der DRV ein Großteil der Bürger betroffen ist, prangere ich die Schandtaten mit der zugehörigen Dokumentation - siehe auch im Internet unter justice-germany.blogspot.com/ - bundesweit an. Mein Fall ist kein Einzelfall, denn die Verdorbenheit der Mitarbeiter an Gerichten und bei der DRV ist natürlich eine Struktur, die sich im Umgang mit den vielen anderen, diesen Amtspersonen und ihrer Willkür ausgesetzten Versicherten und Bürgern in gleicher Weise auswirkt. Dies bezeugt auch eine Mitteilung einer Mitarbeiterin beim Sozialgericht in Berlin, daß sich dort unbearbeitete Verfahren gegen die DRV seit dem Jahr 2007 angesammelt haben, und dabei sollte man berücksichtigen, daß nur wenige Bürger den Klageweg beschreiten.
Kurze Beschreibung der hier angeprangerten Verbrechen und Schandtaten: Der verbrecherische Scheidungsanwalt meiner Ehefrau Edith Jokiel mit dem Namen Stephan Küppers aus Geldern (siehe Foto – ein Dieb, Betrüger, Verleumder und Lügner) stellte gegen mich als damaliger Bürger des Staates Bosnien-Herzegowina beim Amtsgericht Charlottenburg den rechtlich völlig absurden Antrag auf Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung meiner Rente zum Unterhalt für meine Ehefrau, die aus sexuellen Begierden nach anderen Männern unseren heiligen Bund der Ehe zerstört hatte. Alle meine Bemühungen, diese Zerstörung zu verhindern, blieben infolge ihrer verdorbenen und hochmütigen Gesinnung erfolglos.
Die meisten Menschen wissen nicht in Unkenntnis der Rechtsmaterie, daß der Gesetzgeber mit den Bestimmungen über Unterhalt nach einer Scheidung Zahlungen im Fall von grober Unbilligkeit nach § 1579 BGB ausschließt. Dies war bei meiner Ehefrau der Fall, da sie mit dem freien bösen Willen die Bedürftigkeit durch Zerstörung des Familienlebens selbst herbeigeführt und eine schwere Straftat durch Betreiben meiner Entmündigung als sog. rechtliche Betreuung betrieben hatte. Außerdem besaß sie selbst zum Zeitpunkt der Scheidung ein Vermögen in Höhe von etwa 130.000 Euro, das nach § 1577 BGB Unterhaltszahlungen verbietet. Sie hatte jedoch kurz vor der Scheidung aus ihrer Verkommenheit dieses Geld unserem Sohn Gunar Jokiel auf sein Konto eingezahlt, damit sie als angeblich Bedürftige von mir Unterhalt verlangen konnte.
Rechtspflegerin Hikel vom Amtsgericht Charlottenburg folgte blind dem Verlangen des Rechtanwalts Küppers, den ich auch anderer Verbrechen angeklagt habe, zur Pfändung meiner Rente,
1. ohne daß sie geprüft hatte, ob nach § 80 ZPO dieser Anwalt auch ein Mandat bzw. eine Prozeßbevollmächtigung von meiner Ehefrau für diese Pfändung erhalten hatte, was nicht der Fall ist.
2. Rechtspflegerin Hikel vom Amtsgericht Charlottenburg (siehe Foto) benutzte in Form einer für jeden sofort erkennbaren Manipulation dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, den der Rechtsanwalt Küppers gegen mich in rechtlich unhaltbarer Weise als Bürger des Staates Bosnien-Herzegowina bei dem Amtsgericht Geldern erwirkt hatte, indem sie alles über eine Kopie dieses Beschlusses ungeprüft übernahm, auf der Kopie den Namen „Geldern“ mit Schreibmaschine durchixte und Amtsgericht Charlottenburg darunter setzte und ebenso am Ende lediglich ihren Stempel und das Wort Amtsgericht Charlottenburg einsetzte.
3. Dieser Beschluß wurde mir nie zugestellt, so daß ich von diesem Vorgang keine Kenntnis erhielt und Vollstreckungsabwehrklage vorbringen konnte.
4. Das Scheidungsurteil wies ein völlig falsches Datum auf, das Rechtspflegerin Hikel in ihrem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß übernahm: anstelle des Scheidungsdatums 7. November 2008 befand sich auf dieser Urkunde ein Datum vom 11. Juli 2008. Außerdem besaß dieses Urteil keine Rechtskraft für die Durchführung einer Pfändung, da das Amtsgericht Geldern in Unkenntnis kein Rechtskraftzeugnis über den Scheidungsvorgang aus- und zugestellt hatte, das bis September 2009 in § 706 ZPO gefordert war.
Jeder Bürger mit ein wenig Rechtskundigkeit weiß, daß jeder einzelne Punkt wegen eines Gesetzesverstoßes eine Durchführung der Pfändung unmöglich macht und keine Rechtskraft eintreten kann. Dabei ist das Nichtvorhandensein der fundamentalsten Voraussetzung mit einer Prozeßbevollmächtigung/Mandat die schwerwiegendste Rechtsverletzung.
Doch alles dies interessierte vor allem die Deutsche Rentenversicherung nicht. Sie beharrte stur, starrsinnig, dumm und rechtlos unter den Mitarbeitern Frau Olm, ihrer Vorgesetzten Bredereck und den Abteilungsleiter Wendt auf der freigegebenen Pfändung an den Rechtsanwalt Küppers als Vertreter meiner Ehefrau. Praktisch alle meine Schreiben durch Post, Telefax und email ließ man unbeantwortet. Der Abteilungsleiter der DRV Wendt (siehe Karikatur) ließ sich lediglich einmal zu einem Antwortschreiben an mich herab, das seine eigene Verkommenheit und Dummheit an den Tag legte.
Wegen dieser jahrelangen und schwerwiegenden Rechtsvergehen mit dem freien bösen Willen müssen diese Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl intern durch Entfernung aus ihren Ämtern und strafrechtlich wegen Rechtsbeugung und Untreue, denn sie müssen in ihrer Zuständigkeit rechtlich alle notwendigen Kenntnisse besitzen.
Als man zu einem späteren Zeitpunkt nach Inkrafttreten der neuen Pfändungsfreigrenzen-Verordnung eine Erhöhung des Betrages zur Sicherstellung des Selbstbehalts für die eigene Lebensversorgung ab 1. Juli 2011 um etwa 50,- Euro vornahm, hätte man die Zahlungen an meine geschiedene Ehefrau reduzieren und mir diesen erhöhten Betrag zu kommen lassen müssen. Doch die DRV legte eine Begriffsstutzigkeit und Dummheit in Bezug auf den gesetzlich garantierten Pfändungsschutz an den Tag, die es erzwingt, solche dummen, arroganten und ignoranten Mitarbeiter aus ihren Ämtern zu entfernen.
Einbezogen ist in diese Anprangerung die unanständig Leitung der DRV mit Herbert Rische (siehe obiges Foto), Axel Reimann, Herbert Schillinger, welche ebenfalls meine Beschwerden unbeantwortet ließen. Man bedenke, daß es sich bei den fachlich zuständigen Mitarbeitern um Angehörige der Sozialgerichtsstelle in der DRV handelt, bei denen solche einfachen rechtlichen Kenntnisse Voraussetzung sind.
Besonders skandalös ist ferner das Verhalten des Kontrollorgans der DRV bei dem Bundesversicherungsamt (BVA in Bonn) mit den dortigen Mitarbeitern Vogt, Benedikt Patjens und deren Präsidenten Maximilian Gaßner (siehe Foto unten) in Bonn. Erst nach monatelangem Nichtstun ließ man sich nach meinen Mahnungen dazu herab, mir eine genau so rechtlose und dumme Antwort zu erteilen, die ich Abfuhr und ein gemeines Verbrechen nenne. Die verantwortlichen Mitarbeiter und ihre Vorgesetzten der DRV und des BVA verhalten sich wie der geldgierige, unwürdige und schändliche Bundespräsident Christian Wulff. Man bedient sich der Strategie und Denkensweise des Aussitzens im Glauben, daß der Betroffene aufgibt, und man im gleichen Stil weitermachen kann.
In Bezug auf in dieser Übersicht angesprochenen Personen und Beklagungspunkte zitiere ich abschließend die Botschaft MARIAS durch den heiligen Priester Stefano Gobbi mit der außergewöhnlich häufigen Imprimatur durch 5 Kardinäle und 2 Bischöfe. Eine Vision ähnlich der nebenseitigen bildlichen Darstellung sah ich in Medjugorje während einer Heiligen Messe, als eine Gruppe slowenischer Pilger die Heilige Kommunion stehend in die Hand empfing.
„Wer mit dem Kennzeichen (des Teufels) auf der Hand bezeichnet ist, arbeitet für sich selbst, um materielle Güter anzuhäufen. Er macht das Geld zu seinem Götzen und wird Opfer des Materialismus. Wer mit dem Kennzeichen auf der Hand bezeichnet ist, handelt nur für die Befriedigung seiner eigenen sinnlichen Begierden, um nach Wohlhabenheit und Vergnügen zu streben, um alle seine Leidenschaften voll zu befriedigen, besonders die der Unreinheit, und er wird Opfer der Genußsucht.
Wer mit dem Kennzeichen auf der Hand bezeichnet ist, macht aus dem eigenen Ich den Mittelpunkt seines ganzen Handelns. Er betrachtet die anderen als Gegenstände, um sie für den eigenen Vorteil zu gebrauchen und auszunützen, und so wird er Opfer des zügellosen Egoismus und des Mangels an Liebe.“ 8. September 1989
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