Der Gesetzgeber hat mit der ab 1992 geltenden Reform des früheren Vormundschaftsgesetzes die Entmündigungen bzw. Vormundschaften abgeschafft. Dazu habe ich in der als Anlage befindlichen Kurzdokumentation zum Nachweis die wichtigsten Aussagen des Gesetzgebers zur Reform des Gesetzes aus der Bundestagsdrucksache 11/4528 über die strikte Wahrung des Erforderlichkeits-Grundsatzes und die ausdrücklich geforderte Nachrangigkeit von Anordnungen rechtlicher Betreuungen gegenüber rechtlichen Betreuungen bzw. rechtlichen Vertretungen zusammengestellt. Der Gesetzgeber wollte rechtliche Betreuungen/Vertretungen auf ein Mindestmaß beschränken.
Ich zitiere auch den Gesetzgeber mit seinen Maßgaben zu Personen für rechtliche Betreuungen, und man wird verblüfft sein, daß er die kommerziellen Berufsbetreuer ausgeschlossen hat, wie es auch in den Gesetzespassagen des BGB in § 1897, 6 und § 1908b, 5 BGB weitgehend verankert ist. Daß trotzdem etwa 17.000 kommerzielle Berufsbetreuer mit 2 Lobbyverbänden ihr Unwesen treiben, und ihr Anteil annähernd 40 % der Betreuungen umfaßt, ist ein unglaubliches Verbrechen, das die Amtsrichter, die überall verbreiteten Falschinformationen und die untätigen Politiker zu verantworten haben.
Mit diesen kurzen Kernaussagen will ich die vielen verbrecherischen Richter, wie z. B. den in der als Anlage befindlichen Dokumentation angeklagten Richter Timo Kuhlmann, Amtsgericht Bocholt, oder Wolfgang Schuster als Ausgeburt des Bösen vom Amtsgericht Geldern (verantwortlich für mein persönliches bitteres Schicksal) ihrer Flut von Schandtaten überführen.
Ich klage am Beispiel des Amtsgerichts Bocholt die „gute“ Zusammenarbeit der Betreuungsbehörden mit den Betreuungsgerichten an und überführe den Behördenbetreuer Bernhard Kerkhoff von der Betreuungsbehörde in Bocholt seiner „Absegnungen“ der Verbrechen des Betreuungsgerichts in einer von mir als weiteres Fallbeispiel aufgezeigten Zwangs-Betreuung. Nach dem Landesbeamtengesetz von NRW wäre er verpflichtet gewesen, die vielen in dem aufgezeigten Fallbeispiel begangenen Straftaten bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen (siehe § 63, 4 des Landesbeamtengesetzes). Somit hat er sich gegenüber den höchsten, von der Verfassung geschützten Rechtsgütern schuldig gemacht.
Alle von mir seit etwa 3 Jahren über google gesammelten Medienberichte sind Falschinformationen, ebenso die von den Amtsgerichten, den Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von den Betreuungsvereinen verbreiteten Mitteilungen über die Einrichtungen von rechtlichen Betreuungen/rechtlichen Vertretungen. Sie dienen dem Eigeninteresse der Aufrechterhaltung ihres Arbeitsplatzes und werden in Kenntnis der Rechts- und Gesetzeslage mit dem freien bösen Willen zur Täuschung der Öffentlichkeit und Rechtfertigung ihrer Handlungen schamlos und gewissenlos verbreitet.
Die Entmündigung wurde abgeschafft, und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in allen Fällen an die 1. Stelle gesetzt – eine eher als Notlösung vorgesehene rechtliche Betreuung verlangt in § 1901 BGB die Erfüllung aller Willensbekundungen des Betroffenen, insofern es seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Dies ist wie alles in rechtlichen Angelegenheiten zu beweisen. Auch diese teilweise Einschränkung ist aber von höchstrichterlichen Entscheidungen gerügt und korrigiert worden. Trotz der Abschaffung von Entmündigungen/Vormundschaften werden in der gerichtlichen Praxis und in der Betreuungspraxis die Menschen mit rechtlichen Betreuungen wie Entmündigte, Enteignete und Bevormundete – wie Untermenschen behandelt.
Die Vielzahl von Richtern an den Amtsgerichten tritt mit dem freien bösen Willen das Betreuungsrecht mit den Füßen, nach dem rechtliche Betreuungen im Grunde genommen vom Gesetzgeber nicht erwünscht sind, sondern im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes Bevollmächtigungen das Ziel sein sollen. Daß eine Zustimmung zur Einrichtung/Anordnung von rechtlichen Betreuungen durch die Betroffenen gesetzlich in § 1896, 1a BGB gefordert ist, scheint nach meinen langen Erfahrungen auch wie Luft von den Behörden, etc. behandelt zu werden.
Die Medienwelt mit ihrer Vielzahl von Falschinformationen zum Betreuungsrecht, welche Journalisten blind und ungeprüft von den „Lieferanten“ bei den Behörden, Betreuungsvereinen oder von den Berufsbetreuern übernehmen, ist auch ein schändliches Verbrechen. Und daß sie sich weigern, über verbrecherische Gerichtspersonen zu berichten, es sei denn, sie wurden strafverurteilt, ist eine weitere unglaubliche Schandtat.
Als letzten Teil der Kurzdokumentation zeige ich auf, daß die vielen psychisch oder geistig kranken Menschen in Wahrheit und Wirklichkeit wie zur Zeit früherer Jahrhunderte und Jahrtausende, so zur Zeit des Wirkens von JESUS und seiner Apostel, von Dämonen beeinflußt und gequält sind. GOTT hat insbesondere Priestern und Laien im Stand der Gnade die Vollmacht gegeben, diese Menschen von Krankheiten und Dämonen zu befreien, und Er hat auch die Mittel und Wege aufgezeigt, wie die Befreiungen nach Seinem Willen zu erfolgen haben, wenn es auch Sein Göttlicher Wille ist. Anstatt die armen Menschen in der üblichen Weise zu entmündigen oder in geschlossenen Einrichtungen einzusperren, sollte man die wenigen noch gläubigen und gutwilligen Priester oder begnadete Laien im Stand der Gnade aufsuchen. Hierzu wird ab Dezember 2011 in www.betreuung.me eine Dokumentation mit den Botschaften von JESUS durch den heiligen Priester Ottavio Michelini aus den Jahren 1975-1978 als link Nr. 23 zu finden sein.
GOTT, der HERR, hat im Jahr 2003 meine bitteren Schicksalsschläge mit meiner Entmündigung und Enteignung – Schaden etwa 180.000 Euro - in der Verantwortung des Amtsgerichts Geldern unter dem bösartigen Amtsrichter Wolfgang Schuster und dessen richterliche Genossen im Landgericht Kleve und im Oberlandesgericht Düsseldorf wohl zugelassen, um nach und nach diese unglaubliche Flut von Verbrechen an mehr als 1 Million gegen die Behörden- und Richterwillkür wehrlosen und hilflosen Menschen bekannt zu machen und gegen diese vielen Schurken zurückzuschlagen.
Es ist ein ganzes Heer von Richtern, Rechtspflegern, psych. Sachverständigen (ohne Verstand), Rechtsanwälten als Verfahrenspflegern sowie von Berufsbetreuern, welche alle in Kenntnis der Rechtslage mit dem freien bösen Willen die Rechtsstaatlichkeit mit den Füßen treten, weil sie alle daran verdienen und ihren Arbeitsplatz damit sichern. Und dies geschieht im Umgang mit den höchsten, von der Verfassung geschützten Rechtsgütern.
Als ich mich nach 4 Jahren „rechtlicher Betreuung“ durch den verbrecherischen Berufsbetreuer Wolfgang Kock aus Kevelaer – zugehörig zum Amtsgericht Geldern - nach mehr als 100 Beschwerden und Arbeiten im Umfang von mehreren tausend Arbeitsstunden unter Führung der Mutter GOTTES und des Heiligen GEISTES freigekämpft hatte, sprach GOTT, der HERR, zu mir.
„Nun mußt du für die anderen kämpfen!“
Dies habe ich bis hierhin getan. Doch ich erfuhr vor kurzer Zeit, daß man nach meiner Rückkehr nach Deutschland offenbar als Rache gegen die Aufdeckungen neue Verbrechen gegen mich plant. Ich zitiere abschließend Richter Frank Fahsel in der Süddeutschen Zeitung vom April 2008:
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.
Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt (unantastbar), weil sie per Ordre de Mufti (im Auftrag von „oben“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation (Beibehaltung des Rufs) willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing (Offenlegung). Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen”.
Nach Abschluß dieses Anschreibens sprach GOTT, der HERR, im nächtlichen Gebet zu mir:
„Vielleicht haben jetzt viele von ihnen den Mut aufzustehen.“